Freistellung vom Schulbesuch
Freistellungen müssen rechtzeitig schriftlich beantragt werden.
- für einzelne Stunden beurlaubt die zuständige Fachlehrkraft
- für bis zu zwei Unterrichtstage die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer (jedoch nicht vor und nach den Ferien)
- in allen anderen Fällen die Schulleitung
Vordruck "Freistellung vom Unterricht"
Entschuldigung
Ist eine Schülerin bzw. ein Schüler aus zwingenden Gründen am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen.
Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder telefonischer Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen. Erkrankt eine Schülerin bzw. ein Schüler während des Unterrichts, meldet sie/ er sich bei seiner Fachlehrkraft.